Preisblätter E.ON Hanse AG

Allgemeine Netzentgelte

 

Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passt die E.ON Hanse AG mit Wirkung zum 01.01.2012 ihre Netzentgelte an.
Die Entgelte basieren auf den Kalkulationsgrundsätzen der Gasnetzentgeltverordnung vom 25.07.2005.

 

 

Sonderentgelte



Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.

Preisblatt für Mehr- und Mindermengen


Die E.ON Hanse AG verwendet ab 01.10.2008 gemäß § 12 Netzzugangsbedingungen die vom Bilanzkreisnetzbetreiber veröffentlichten mittleren Ausgleichsenergiepreise für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen.

Konzessionsabgabe

 

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der E.ON Hanse AG geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.

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© E.ON Hanse AG 2012