Preisblätter E.ON Hanse AG
Allgemeine Netzentgelte
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passt die E.ON Hanse AG mit Wirkung zum 01.01.2012 ihre Netzentgelte an.
Die Entgelte basieren auf den Kalkulationsgrundsätzen der Gasnetzentgeltverordnung vom 25.07.2005.
Sonderentgelte
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Zusatzleistungen
Preisblatt für Mehr- und Mindermengen
Die E.ON Hanse AG verwendet ab 01.10.2008 gemäß § 12 Netzzugangsbedingungen die vom Bilanzkreisnetzbetreiber veröffentlichten mittleren Ausgleichsenergiepreise für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen.
Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der E.ON Hanse AG geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.
