Netznutzungsrelevante Daten gemäß § 21 Abs. 2 GasNZV

 

Die E.ON Hanse AG betreibt örtliche Gasverteilnetze in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Als örtlicher Verteilnetzbetreiber ist sie gemäß § 8 Abs. 1 GasNZV von den Pflichten gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5, 6, 8, 10, 11 GasNZV befreit.

Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 GasNZV

 

Folgende Systemdienstleistungen werden von der E.ON Hanse AG erbracht:

- die Messung, Abrechnung und Rechnungsstellung der aus dem Netz der E.ON Hanse AG ausgespeisten Gasmengen;

- die Rechnungsprüfung für die in das Netz der E.ON Hanse AG eingespeisten Gasmengen;

- die Odorierung.

Ein Bilanzausgleich seitens der E.ON Hanse AG erfolgt nicht.

Andere Systemdienstleistungen und Hilfsdienste können derzeit und mindestens bis zur verbindlichen Festlegung der einheitlichen Regeln und standardisierten Verfahren gemäß § 23 GasNZV, nicht angeboten werden.

 

Verträge und Geschäftsbedingungen für den Gastranport gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2

 

Über die folgenden Links gelangen Sie zu den Verträgen nach § 3 Abs. 2 GasNZV sowie den "Geschäftsbedingungen für den Gastransport" (Netzzugangsbedingungen).

Verträge für sonstige Hilfsdienste gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3

 

Die E.ON Hanse AG bietet keine sonstigen Hilfsdienste an.

Verfahren für Buchung, Nominierung und Abwicklung der Netznutzung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 4 GasNZV

 

Die Verfahren zur Buchung kommen bei der E.ON Hanse AG als örtlichen Verteilnetzbetreiber nicht zur Anwendung.

Die Verfahren zur Nominierung werden derzeit nicht angewendet, diesbezüglich besteht kein Verlangen der vorgelagerten Netzbetreiber. Sollte sich das ändern, wird die E.ON Hanse AG diese unverzüglich anwenden und veröffentlichen.

Die Verfahren zur Abwicklung der Netznutzung können dem veröffentlichten Lieferantenrahmenvertrag entnommen werden

Regeln für den Anschluss anderer Netze gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 7 GasNZV

 

Die Regeln für den Anschluss anderer Netze an das Gasverteilungsnetz der E.ON Hanse AG können dem Netzkopplungsvertrag nebst Anlagen sowie dem DVGW-Arbeitsblatt G 2000 entnommen werden.

 

 

 

Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt.

Der DVGW hat das Arbeitsblatt G 2000 sowie das Beiblatt zum Arbeitsblatt G2000 auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Regeln für Bilanzausgleich und Ausgleichsenergie und Methode der Entgeltberechnung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 9

 

Die Veröffentlichungspflicht der Regeln für den Bilanzausgleich entfällt, da die E.ON Hanse AG als örtlicher Verteilnetzbetreiber nicht zum Angebot eines Bilanzausgleich verpflichtet ist.

Die Regeln für die Ausgleichenergie einschließlich der Regeln für die Gasdifferenzmengen sind momentan in Bearbeitung.

Die Methoden, nach denen die vom Transportkunden zu leistenden Entgelte berechnet werden sind in den Preisblättern erläutert.

Änderung der für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen gemäß § 21 Abs. Nr. 12 GasNZV

 

Die für den Netzzugang wesentlichen Bedingungen wurden weder geändert noch ist eine Änderung derzeit geplant.

© E.ON Hanse AG 2012