Beabsichtigter Anschluss dezentraler Erzeugungsanlagen am Nieder-/Mittelspannungsnetz
Für die Erstellung des Angebotes für Ihr Netzanschlussbegehren werden folgende Unterlagen benötigt:
- Blockschaltbild des Anschlusses Kennzeichnung des verwendeten Anlagenschutzes (gern auch Single Line Diagramm)
- Lageplan der Anlage 1:500 einen geographischen Übersichtsplan (mit einem Kreuz (oder einer anderen deutlichen Kennzeichnung) für den geplanten Anlagenstandort) Gewünscht sind an dieser Stelle Katasterkarten mir Flur- und Flurstückangabe. Gegebenenfalls kann ein Nachweis des Grundbucheigentümers angefordert werden.
- Datenblatt der Erzeugungseinheit (Hersteller)
- Datenblatt der Erzeugungsanlage
- Bei Mittelspannung den ausgefüllten Anhang F1 aus der BDEW Mittelspannungsrichtlinie ("Technische Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz 2008")
- Bei Niederspannung den entsprechenden Anhang der Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" des VDEW von 2001
- Bei Niederspannung ist eine ausgefüllte Anmeldung Ihres ausführenden Elektrofachbetriebes notwendig. Diese erhalten sie bei Ihrem gewählten Installateur.
Für den Anschluss benötigen Sie weiterhin folgendes:
- Vorlage genehmigungsfähiger Stationsunterlagen / Zählersäulenunterlagen. Diese werden benötigt, wenn eine Messung für Ihre Anlage bestellt werden soll und sollten daher rechtzeitig nachgereicht werden (spätestens sechs Wochen vor gewünschtem Inbetriebsetzungstermin).
- Ferner ist ein Auszug aus dem Prüfbericht zu Netzrückwirkungen nach TR3 / Hersteller Konformitätserklärung bzw. Unbedenklichkeitserklärung des Wechselrichterherstellers hilfreich.
- Bei Windenergieanlagen (WEA) > 50 kW ist ein 60% Referenzgutachten einzureichen.
- Im Falle eines "Repowering" ist ein Nachweis einzureichen. Dieser sollte genau aufzeigen, wann (Datum) welche Anlage (mit Seriennummer/Anlagenschlüssel) abgebaut wurde und durch welche Anlage ersetzt wurde/wird.
- Bei Anlagen mit Verbrennungskraftmaschinen (z.B. BHKW), die einen Satellitenmotor wünschen, ist ein Variantenvergleichs-Gutachten einzureichen.
- Bei Photovoltaikanlagen (PV) > 10 kW sind zwei Zählerplätze vorzuhalten, wenn Sie einen gesonderten Messzähler wünschen.
- Gegebenenfalls BimSchg / Baugenehmigung bzw. positiven beschiedene Bauvoranfrage. (bei Einzel WEA kleiner 50m Höhe, bei PV Freilandanlagen, bei BHKW >499 kW elektrisch oder neu zu errichtenden Generatorgebäuden). Diese erhalten Sie bei Ihrem Bauamt.
Hinweise:
Ab 01.01.2011 müssen alle Anlagen >100 kW eine technische Einrichtung zur Wirkleistungsreduktion aufweisen. (Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement)
Ab 01.04.2011 müssen WEA- und PV-Anlagen (deren Einspeiseleistung größer >1MVA oder die Anschlussleitung länger >2km) bereits bei der Inbetriebnahme ein Anlagenzertifikat aufweisen. Dies ist als Nachweis der Systemdienstleistungsvoraussetzungen erforderlich.
Unter anderem benötigen Sie als Voraussetzung hierfür beispielsweise ein Schutzgerät, welches den Blindleistungsbezug Ihrer Anlage während eines Netzfehlers überprüft.
Die Einstellvorgaben für dieses Schutzgerät werden Ihnen (üblicher Weise auf Anfrage) durch den Netzbetreiber zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich sind für Ihre Anlage die gängigen technischen Richtlinien und Anschlussbedingungen einzuhalten (in ihrer aktuellsten Fassung).
Gemäß Vorlage der vollständigen Unterlagen wird anschließend die Anschlussmöglichkeit an das Netz geprüft. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie dann eine Netzanschlusszusage und ein Inbetriebnahmeangebot. Nach Rücksendung des von Ihnen gegengezeichneten Inbetriebnahmeangebotes vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Zählereinbau und zur Inbetriebnahme.
Vor der Inbetriebnahme der Anlagen erhalten Sie eine sogenannte "verbindliche Erklärung" sowie ein "Kundendatenblatt". Sind die gegengezeichneten Unterlagen zurückgesandt und sind sämtliche Voraussetzungen
- gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz erfüllt, können wir die von Ihnen in das Netz eingespeiste elektrische Energie nach EEG vergüten.
oder
- gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erfüllt und liegt eine BAFA- Mitteilung vor, können wir die von Ihnen in das Netz eingespeiste elektrische Energie nach KWKG vergüten.
