Grundlagen
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Seit dem 1. Januar 2009 gilt das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG in der Neufassung vom 25. Oktober 2008 regelt u.a. den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas sowie die Abnahme und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber sowie den bundesweiten Ausgleich. Zu den regenerativen Energien zählen Wasser-, Wind- und solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponie- und Klärgas sowie Biomasse.
EEG Verordnungen
Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des EEG verschiedene Ergänzungen vorgesehen, die durch die Verabschiedung von Verordnungen umgesetzt werden.
Verordnungen zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV)
Mit dieser Verordnung werden technische Anforderungen an Windenergieanlagen definiert, die ein Anlagenbetreiber für den Netzanschluss und den Betrieb der jeweiligen Anlage am Netz sicherstellen muss. Für den hiermit einhergehenden Mehraufwand wird der Vergütungssatz je kWh für die aus der Windenergieanlage in das Netz eingespeiste elektrische Energie erhöht (Systemdienstleistungsbonus). Betreiber von Anlagen, die nach dem 31.12.2001 und vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, haben ebenfalls einen Anspruch auf den Bonus, wenn ihre Anlage zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung und dem 01.01.2011 die technischen Anforderungen erstmals erfüllt. Die Verordnung trat am 11.07.2009 in Kraft.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG - KWKG vom 19. März 2002, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom 25.10.2008, regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen, die auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden, sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird. Nähere Informationen zur Abwicklung des KWK-G sowie die aktuellen Aufschläge für die jeweiligen Letztverbrauchergruppen können im Internet beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) eingesehen werden.
