Grundversorger

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Das erste Mal war diese Feststellung zum 1. Juli 2006 durchzuführen. Zum 1. Juli 2009 erfolgte die nunmehr zweite Feststellung für das Netzgebiet der E.ON Hanse AG

 

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

 

Entsprechend den oben genannten Vorgaben erfolgt im Gemeindegebiet Ahrensburg die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stromversorgung Ahrensburg GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

 

In den übrigen Gemeinde-/Stadtgebieten des Netzgebietes der E.ON Hanse AG erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die E.ON Hanse Vertrieb GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

 

Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden

Sie sich bitte an



E.ON Hanse AG
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25450 Quickborn

 

 

Kontaktdaten Grundversorger

 

E.ON Hanse Vertrieb GmbH
Kühnehöfe 1 - 5
22761 Hamburg

 

Stromversorgung Ahrensburg GmbH
Kurt-Fischer-Str. 52
22926 Ahrensburg

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