Veröffentlichungen gemäß § 15 StromNZV
Nach § 15 StromNZV sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz unverzüglich und in geeigneter Form, zumindest aber auf ihrer Internetseite, zu veröffentlichen.
Im Elektrizitätsverteilernetz der E.ON Hanse AG bestehen derzeit keine Engpässe gemäß § 15 StromNZV.
Zur Vermeidung von Netzüberlastungen durch dezentrale Einspeisung betreibt die E.ON Hanse AG das so genannte Netzsicherheitsmanagement. Weitere Informationen hierzu können der folgenden Seite entnommen werden.
