Mitteilungen gemäß GPKE
Mitteilung der E.ON Hanse AG gemäß Ziffer 6 des Beschlusses BK6-06-009 (GPKE) der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006
Gemäß Ziffer 6 des Beschlusses BK6-06-009 vom 11.07.2006 kann der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 für eine im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbundene Vertriebsorganisation, im Falle der E.ON Hanse AG ist dies die E.ON Hanse Vertrieb GmbH, von Ziffer 2 und 3 des Beschlusses abweichen. Dies ist gemäß Satz 10 für die Dauer des Gebrauchtmachens im Internet anzuzeigen.
Die E.ON Hanse AG macht von der Option des Satzes 1 Gebrauch. Der Gebrauch war befristet bis zum 01.10.2009. Die Bundesnetzagentur hat die Frist gemäß Mitteilung Nr. 18 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE vom 11.02.2009 um ein Jahr bis zum 01.10.2010 verlängert. Die Abweichung wurde der Bundesnetzagentur gemäß Ziffer 6 Satz 5 des Beschlusses angezeigt und die Diskriminerungsfreiheit dargelegt.
