Mitteilungen gemäß GeLiGas

 

Mitteilung der E.ON Hanse AG gemäß Ziffer 4 des Beschluss BK 7-06-067 (GeLi Gas) der Bundesnetzagentur vom 24.08.2007


Gemäß Ziffer 4 des Beschlusses BK 7-06-067 vom 24.08.2007 kann der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 für unsere im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbundene Vertriebsorganisation, im Falle der E.ON Hanse AG ist dies die E.ON Hanse Vertrieb GmbH, von Ziffer 2 des Beschlusses abweichen, sofern dies diskriminierungsfrei erfolgt.

Hiermit zeigen wir an, dass wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Der Gebrauch ist befristet bis zum 01.10.2010.
Die Abweichung wurde der Bundesnetzagentur gemäß Ziffer 4 des Beschlusses angezeigt und die Diskriminierungsfreiheit dargelegt.



© E.ON Hanse AG 2010